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Holzhandel

Kooperation mit Holz & Papier


Auf europäischer Ebene existiert eine lange gut funktionierende Kooperation, wenn es um die Interessensvertretung des Sektors geht. Zusammen mit der europäischen holzverarbeitenden Industrie (CEI-Bois) und der europäischen Papierindustrie (CEPI) haben die europäischen Waldbesitzer schon manche Richtungsweisung auf dem EU Parkett vorgeben können. Die argumentative Schlagkraft, wenn der Sektor sich gemeinsam präsentiert, ist einfach um ein vielfaches höher. Eine Auswahl von Zahlen & Fakten zeigt dies:

  • Private Waldbesitzer: 16 Million – 70 % von Europas Wäldern
  • Brutto-Inlands-Produkt: 9 % des verarbeitenden Sektors
  • Beschäftigung: 3,7 Million Menschen
  • Umsatz: rund 450 Milliarden Euro
  • CO2 Speicherung: eine Fichte speichert rund 1,6 t CO2
  • Circa 20% des Rundholzes weltweit wird in der EU produziert
  • Die EU produziert weltweit am meisten Sägeholz
  • Rund 30% der Papierprodukte werden in der EU produziert

EU-Holzverordnung


Leider ist die nachhaltige und legale Waldbewirtschaftung in aller Welt oftmals nicht so selbstverständlich wie in Europa. Da viel Holz in die Europäische Union importiert wird, gab es lange das Bedürfnis, den Holzimport transparenter zu gestalten. Im Oktober 2010 verabschiedete die EU eine Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen. Die Verordnung zielt darauf ab, dem Handel mit illegal geschlagenem Holz und Holzerzeugnissen illegaler Herkunft durch drei zentrale Verpflichtungen entgegenzuwirken:

1) Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz und Holzerzeugnissen illegaler Herkunft in der EU;

2) „Sorgfaltspflicht“ für alle EU-Händler, die Holzerzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Nachdem das Holz und die Holzerzeugnisse in Verkehr gebracht wurden, können sie weiterverkauft und/oder weiterverarbeitet werden, bevor sie zum Endverbraucher gelangen. Um die Rückverfolgbarkeit der Holzerzeugnisse zu gewährleisten, sind die Marktteilnehmer in diesem Abschnitt der Lieferkette (in der Verordnung als Händler bezeichnet) dazu verpflichtet,

3) Aufzeichnungen über ihre Lieferanten und Kunden zu führen.

Die Verordnung tritt ab dem 3. März 2013 in Kraft!

Hauptseite Holzverordnung

ahref="http://ec.europa.eu/environment/forests/pdf/EUTR_Leaflet_DE.pdf" target="_balnk"Infoblatt Holzverordnung

Verordnungstext Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010

Studie EU Holzverordnung des Europäischen Forstinstituts (EFI)

FLEGT- Genehmigungssystem Verordnung Nr. 2173/2005

FLEGT Durchführungsverordnung Nr. 1024/2008

Internationale Tropenholzorganisation (ITTO)


Die ITTO ist ein Forum für den politischen Dialog zwischen Erzeuger und Abnehmerländern (etwa 50) über die nachhaltige Bewirtschaftung von Tropenwäldern und den Handel mit Tropenholz. Die EU ist Unterzeichner des Internationalen Tropenholz-Abkommens (ITTA).

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